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   VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86   

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https://dejure.org/1986,3363
VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86 (https://dejure.org/1986,3363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.06.1986 - 10 TH 1199/86 (https://dejure.org/1986,3363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 10 TH 1199/86 (https://dejure.org/1986,3363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 AsylVfG, § 11 AsylVfG
    Wirksamkeit eines ausländerbehördlichen Bescheides trotz fehlerhafter Zustellung - Keine Erledigung von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist infolge Ablaufs der Ausreisefrist während des gerichtlichen Eilverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86
    Diese gesetzliche Regelung über den Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; allerdings ist zu beachten, daß ein Asylantrag nur dann als offensichtlich unbegründet in diesem Sinne zu behandeln ist, wenn sich eine Ablehnung geradezu aufdrängt, und daß im gerichtlichen Eilverfahren die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit erschöpfend geprüft werden muß (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, EZAR 226 Nrn. 2 und 7, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 12.02.1986 - 10 TG 2374/85

    Zur Abschiebung eines Asyl-Folgeantragstellers

    Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86
    Im übrigen war die Ausländerbehörde nicht dadurch an der Festlegung einer Ausreisefrist von zwei Wochen gehindert, daß sich der Antragsteller zu Beginn der Frist noch in Sicherungshaft im Sinne von § 16 Abs. 2 AuslG befand (vgl. dazu auch Beschluß vom 12. Februar 1986 - 10 TG 2374/85 -, EZAR 224 Nr. 11).
  • VGH Hessen, 30.11.1983 - 10 R 109/83

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet - gemeinsame

    Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86
    Darüber hinaus hätte dieser Bescheid den jetzigen Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, die sich bereits unter dem 14. Oktober 1985 unter Vorlage schriftlicher Vollmachten gegenüber dem Bundesamt und gegenüber der Ausländerbehörde als Bevollmächtigte ausgewiesen hatten, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift förmlich zugestellt werden müssen (§ 1 HessVwZG i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1 Satz 2 VwZG; Hess. VGH, EZAR 226 Nr. 4 = ESVGH 34, 99; Hess. VGH, Urteil vom 29. April 1982 - X OE 10/82 -).
  • VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87

    Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung;

    Ferner ist die gesetzte Ausreisefrist nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß sie zwischenzeitlich längst abgelaufen ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1983 - 10 TH 547/83 - und vom 19. Juni 1986 - 10 TH 1199/86 -).
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Die gesetzte Ausreisefrist ist desweiteren nicht etwa dadurch gegenstandslos geworden, daß sie zwischenzeitlich längst abgelaufen ist (Hess. VGH, B. v. 19.12.1983 - 10 TH 547/83 - und v. 19.06.1986 - 10 TH 1199/86 -).
  • VGH Hessen, 27.02.1990 - 10 TH 559/90

    Örtliche Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ermessen

    Diese Vorschrift ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (BVerwGE 62, 108 ; BVerwG, NVwZ 1988, 525 m.w.N.; Hess. VGH, B. v. 19. Juni 1986- 10 TH 1199/86 --; a.A. für einen anders gelagerten Einzelfall Hess. VGH, B. v. 27. Januar 1988 -- 10 TH 3932/87 --).
  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

    Diese Vorschrift ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (BVerwGE 62, 108 ; BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87 -, NVwZ 1988, 525 m.w.N.; Hess. VGH, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86 - a.A. für einen anders gelagerten Einzelfall Hess. VGH, 27.01.1988 - 10 TH 3932/87 -).
  • VGH Hessen, 21.12.1988 - 10 TH 2124/88

    Schriftlichkeitsmangel bei gemeinsamer Zustellung der ausländerbehördlichen

    Eine Fristversäumung steht deshalb hier nicht in Frage, so daß der Schutzzweck des § 1 Abs. 1 HessVwZG i.V.m. § 9 Abs. 2 VwZG nicht eingreift (Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juni 1986 -- 10 TH 1199/86 -- und Beschluß vom 19. Oktober 1988 -- 10 TH 2477/88 --).
  • VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89

    Zustellung an Bevollmächtigten im Asylverfahren; Lauf der Rechtsbehelfsfrist;

    Diese Formulierung und die Tatsache, daß gleichzeitig eine im Adressenfeld des angegriffenen Bescheids vermerkte förmliche Zustellung an den Antragsteller persönlich veranlaßt wurde, sprechen für die Absicht einer bloßen Unterrichtung und gegen einen Zustellungswillen der veranlassenden Behörde (Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juni 1986 -- 10 TH 1199/86 --).
  • VGH Hessen, 19.11.1987 - 12 TH 3132/86
    Die gesetzte Ausreisefrist ist schließlich nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß sie zwischenzeitlich längst abgelaufen ist (Hess. VGH, B. v. 19.12.1983 - X TH 547/83 - u. v. 19.06.1986 - 10 TH 1199/86 -).
  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88

    Wirksamkeit einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung durch örtlich

    Diese Vorschrift ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (BVerwGE 62, 108 (116); BVerwG, NVwZ 1988, 525 m.w.N.; Hess. VGH, B. v. 19. Juni 1986 -10 TH 1199/86 - a.A. für einen anders gelagerten Einzelfall Hess. VGH, B. v. 27.01.1988 - 10 TH 3932/87 -).
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